GO Statik ZT GmbH · Wien

Bauwerksbuch in Wien

Sie benötigen ein Bauwerksbuch in Wien? GO Statik ZT GmbH unterstützt Eigentümer und Hausverwaltungen bei der Erstellung einer übersichtlichen digitalen Gebäudedokumentation gemäß § 128a der Bauordnung für Wien.

Wir verbinden die Sichtung der vorhandenen Unterlagen mit der erforderlichen Gebäudeüberprüfung und einer klar gegliederten Dokumentation. So entsteht eine Grundlage, die sich bei späteren Prüfungen und Änderungen am Gebäude fortführen lässt.

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Leistungen

Unsere Leistungen für Ihr Bauwerksbuch

Unterlagen sichten und ordnen

Wir sichten die übergebenen Pläne, Bewilligungen und vorhandenen Befunde. Dabei halten wir fest, welche Unterlagen vorliegen und wo zusätzlicher Klärungsbedarf besteht. Die Vollständigkeit lässt sich nur im Rahmen der verfügbaren Unterlagen beurteilen.

Gebäude und Bauteile erfassen

Wir beschreiben das Gebäude und seine wesentlichen Bauteile. Bei Bestandsgebäuden dokumentieren wir im Zuge der erstmaligen Überprüfung die zugänglichen Bereiche, den festgestellten Zustand und den weiteren Untersuchungsbedarf.

Digitales Bauwerksbuch erstellen

Wir gliedern die Dokumentation nach Gebäude und Bauteilen und ordnen die zugehörigen Unterlagen zu. Prüfgegenstände, Prüftermine und Ergebnisse werden nachvollziehbar zusammengeführt; festgestellte Baugebrechen und die vorgesehenen Maßnahmen werden dokumentiert.

Fortführung und Registrierung vorbereiten

Wir erläutern den Aufbau und die weitere Führung des Bauwerksbuchs. Den Umfang unserer Unterstützung bei Ergänzungen, wiederkehrenden Überprüfungen und den Unterlagen für die Registrierung stimmen wir mit Ihnen ab.

Für welche Gebäude ist ein Bauwerksbuch erforderlich?

§ 128a BO für Wien regelt das Bauwerksbuch und die vorgesehenen Gebäudeüberprüfungen. Bei Neu-, Zu- und Umbauten ist es grundsätzlich bis zur Fertigstellungsanzeige erstellen zu lassen.

Für bestehende Gebäude gelten folgende Stichtage für die Erstellung und Registrierung:

  • Bis 31. Dezember 2027: Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden.
  • Bis 31. Dezember 2030: Gebäude aus dem Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945.

Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von höchstens 50 m². In begründeten Fällen kann die Behörde auch für weitere Gebäude ein Bauwerksbuch verlangen. Welche Vorgaben für Ihr Objekt gelten, klären wir anhand des Baualters und der geplanten Maßnahmen.

Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 128a BO für Wien im RIS.

Eine Dokumentation, die mit dem Gebäude mitwächst

Der bei der Erstellung erfasste Zustand ist eine Momentaufnahme. Ein Bauwerksbuch entfaltet seinen Nutzen durch die laufende Ergänzung: Neue Befunde, durchgeführte Maßnahmen und spätere Änderungen sollen dem jeweiligen Gebäudeteil zugeordnet bleiben.

Die elektronische Führung liegt beim Eigentümer beziehungsweise bei einer bestellten Hausverwaltung. Das Bauwerksbuch ist der Behörde auf Verlangen zur Einsicht bereitzustellen.

Wenn Unterlagen – etwa die Fertigstellungsanzeige – erst nach der Ersterstellung verfügbar werden, werden sie im Zuge der Fortführung ergänzt. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Übergabe erfolgen soll.

Ihr Ansprechpartner:
DI Pawel Gorski

GO Statik ZT GmbH · Wien
office@go-zt.at
+43 660 45 12 555

Bauwerksbuch für Ihr Gebäude anfragen

Senden Sie uns die Objektadresse, das ungefähre Errichtungsjahr und eine Übersicht der vorhandenen Pläne und Bewilligungen. Wir besprechen mit Ihnen den erforderlichen Umfang und ein passendes Angebot.

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GO Statik ZT GmbHLerchenfelder Straße 13/6/42
1070 Wien

Telefon: +43 660 45 12 555
E-Mail: office@go-zt.at